Rückerstattung bei Rückgaben mit Zahlungsart Breuninger Card

Sobald Ihre Rücksendung in unserer Logistik verarbeitet wurde, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Erfolgt dies nach Ihrem persönlichen Abrechnungsstichtag, können Sie die Gutschrift auf der darauffolgenden Breuninger Card Abrechnung einsehen.

Der Stichtag ist je nach Kundenkonto der 20. oder 25. des Monats. Dies entnehmen Sie dem Abrechnungszeitraum auf Ihrer monatlichen Breuninger Card Abrechnung.

Bitte beachten Sie, dass Rückgaben grundsätzlich immer auf die beim Kauf gewählte Zahlungsart erstattet werden. Wenn dies die Breuninger Card war, bleibt dort ein Guthaben bestehen und wird mit Neukäufen verrechnet.

Möchten Sie, dass das Guthaben auf Ihrem Breuninger Card Konto Ihrem Bankkonto gutgeschrieben wird?
Dann teilen Sie uns das gerne unter Angabe Ihrer Bankverbindung über das Kontaktformular mit.
Von der Rücküberweisung ausgenommen sind Guthaben, welche sich aufgrund von Einzahlungen von Geschenkkarten, Gutscheinen oder Dukaten ergeben.

Begleichen Sie den Betrag Ihrer Breuninger Card Abrechnung per Lastschrift?
Eine per E-Mail bestätigte Rücksendung, die nach Ihrem persönlichen Abrechnungsstichtag, aber vier Werktage vor Einzug der Lastschrift erfolgt ist, wird automatisch berücksichtigt, d. h. der Lastschrifteinzug wird entsprechend gekürzt, sofern wir den Rechnungsbetrag voll abbuchen. Erfahren Sie mehr über die Verbuchung von Rücksendungen nach Ihrem Abrechnungsstichtag.

Begleichen Sie den Betrag Ihrer Breuninger Card Abrechnung per Überweisung?
Bei Bezahlung Ihrer Abrechnung per Überweisung können Sie den Wert Ihrer Rückgabe selbstständig abziehen. Falls Sie den Rechnungsbetrag nicht voll ausgleichen, müssen es weiterhin mindestens 5 % des verbleibenden Saldos und nicht weniger als 25 € sein.

Kann ich meine aktuellen Umsätze in der App oder dem Browser einsehen?
Ja, beides ist möglich.
1. Hier finden Sie die genaue Anweisung für die Einsichtnahme der Umsätze in der App
2. Hier finden Sie die genaue Anweisung für die
Einsichtnahme der Umsätze für die Browser-Version

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