Warum wurde mein Gutscheinwert bei der Rückerstattung abgezogen?

Sie haben eine Rückerstattung erhalten und stellen fest, dass der Wert Ihres eingelösten Gutscheins nicht verrechnet wurde?

Warum wurde der Gutscheinwert abgezogen?

Wenn ein Gutschein an einen Mindestbestellwert gebunden ist, muss der endgültige Kaufbetrag auch nach einer Teilrückgabe diesen Mindestwert weiterhin erfüllen. Fällt der Bestellwert durch die Rückerstattung unter die Gutschein-Voraussetzung, wird der Gutscheinwert in der Regel von der Rückerstattung abgezogen oder anteilig neu berechnet.

Häufige Gründe

  • Der Gutschein war an einen Mindesteinkaufswert gebunden.
  • Durch die Rückgabe wurde der verbleibende Einkaufswert unter den erforderlichen Betrag reduziert.
  • Der Gutschein galt nur für bestimmte Artikel oder Bestellbedingungen.
  • Die Rückerstattung wurde gemäß den Gutschein- und Rückgaberichtlinien angepasst.

Beispiel

Gerne verdeutlichen wir dies an einem Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben bei Ihrem Einkauf von einem 10-Euro-Vorteil profitiert, der ab einem Mindesteinkaufswert von 50 Euro gültig war. Ihre Bestellung belief sich auf 60 Euro.
 
Wenn Sie nun einen Artikel im Wert von 20 Euro aus dieser Bestellung an uns zurücksenden, beträgt der Wert der bei Ihnen verbleibenden Artikel 40 Euro. Da damit der für den Vorteil erforderliche Mindesteinkaufswert nicht mehr erreicht wird, wird der Gutscheinbetrag bei der Erstellung Ihrer Gutschrift entsprechend berücksichtigt.

Was Sie prüfen können

  1. Prüfen Sie die Bedingungen des verwendeten Gutscheins, insbesondere den Mindesteinkaufswert.
  2. Überprüfen Sie, ob die Rückgabe den Gesamtwert der Bestellung unter die Gutschein-Grenze gesenkt hat.
  3. Vergleichen Sie den ursprünglichen Einkaufswert, den Gutscheinrabatt und den erstatteten Betrag.

Sollten Sie nach Prüfung dennoch eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung vermuten, steht Ihnen unser Kundenservice selbstverständlich zur Seite. 

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